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Unsere AGBs

ABGs

Die 3. Nordsee-Appartehotel GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz Vermieter genannt) tritt als Vermieter für sämtliche Objekte, auch der Bernstein-Resorts (Kattegat, Suite & Breakfast, Mare Luxor, Mare Rosé, Mare Supreme, Mare Comfort und der Villa Bootshaus) auf und ist von diesen bevollmächtigt, in ihrem Namen und für ihre Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen und ist ebenso bevollmächtigt, alle Forderungen aus diesem Vertrag für sie geltend zu machen. Der Vertragspartner wird im Folgenden kurz Mieter genannt. 

1. Die Anmeldung
Die Urlaubsanfrage oder Buchung bedarf keiner bestimmten Form.

1a. Buchungsbestätigung

Mit Ihrer Buchungsanfrage bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Apartment mittels einer Buchungsbestätigung zugesagt wurde.

2. Bereitstellung des Apartments und Obliegenheiten des Gastes
Die gebuchten Apartments stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung, die Abreise erfolgt bis spätestens 11.00 Uhr. Das Objekt ist bei Abreise besenrein mit abgewaschenem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen. Die Geschirrspüler sind sauber und ausgeräumt zu hinterlassen. Auch der PKW-Stellplatz ist freizugeben, eine weitere Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters und ist in Ausnahmefällen möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei verspätetem Bezug besteht nicht. Der Vermieter ist berechtigt, bei verspäteter Freigabe Mehrkosten zu berechnen.

3. Reise-Rücktrittsversicherung/Haftpflichtversicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

4. Zahlung
Mit Eingang der Buchungsbestätigung kommt der Beherbergungsvertrag zustande und es ist eine Anzahlung des Reisepreises von 20% innerhalb von 14 Tagen an uns zu zahlen, der Restbetrag bis 14 Tage vor Anreise. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich kurzfristige Buchungen, bei denen eine Zahlung 14 Tage vor Anreise nicht mehr möglich ist.

5. Rücktritt vom Vertrag/Schriftform (Stornierung)
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Mieters von einer verbindlichen Buchung ist ab 30 Tage vor Anreise ausgeschlossen, bis 30 Tage vor Anreise ist eine Stornierung kostenfrei möglich, außer, es wurde ausdrücklich eine andere Stornierungsfrist vereinbart (in diesem Fall gelten die jeweils vereinbarten Sonder-Stornierungsbedingungen, bspw. an Silvester) oder bei Sonderbuchungen, bei denen der Gast für einen Preisnachlass auf eine Stornierungsmöglichkeit verzichtet. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts den vereinbarten Preis zu zahlen (No-Show). Die Rücktrittserklärung (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Gleiches gilt bei Reiseabbrüchen. Vertragsänderungen berechnen wir pauschal mit 15,00 €.

5a. Vertragsübertragung
Der Mieter kann verlangen, dass statt seiner ein Dritter die Rechte und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag übernimmt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Mieter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Objekte/Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen infolge verspäteter Anreise oder früherer Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine Teilerstattung kann nur bei Wiederbelegung erfolgen.

7. Haftung und Pflichten
Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Haustiere sind nur in den dafür ausgewiesenen Objekten erlaubt und auch in diesen maximal zwei Hunde. Für das unerlaubte Einbringen von Hunden in Objekte, in denen Hunde nicht gestattet sind, erheben wir eine zusätzliche Reinigungsgebühr i. H. v. 50,00 €. Sämtliche Apartments sind Nichtraucherapartments, das Rauchen ist ausschließlich auf den Terrassen oder Balkonen gestattet und auch nur, wenn andere Gäste sich durch den Rauch nicht gestört fühlen. Rauchen Gäste dennoch in den Appartements beteiligt der Vermieter den Gast an den Reinigungskosten mit 50,00 €. Kann das Appartement wegen starken Rauchgeruchs am nächsten Tag nicht vermietet werden, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt. Im Falle eines Feueralarms durch Verschulden des Gastes sind alle anfallenden Kosten die in unmittelbarer Verbindung damit stehen, wie z.B. der Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Betriebszustandes, allein durch den Gast zu tragen.

Soweit dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht. Bei nicht ordnungsgemäß hinterlassenen Apartments sind wir berechtigt, den Mehraufwand der entstehenden Kosten zu berechnen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um eine Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich gegenüber dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Mieter.

Der Mieter verpflichtet sich, E-Bike-Akkus ausschließlich in feuerfesten Taschen und unter ständiger Aufsicht in den Objekten zu laden oder an dafür geeigneten Ladestationen. Die Verwendung von offenem Feuer ist nicht gestattet, auch das Grillen ist nur an dafür vorgesehenen Grillstellen erlaubt. Der Gast verpflichtet sich, sich unmittelbar nach Anreise mit den im Objekt aushängenden Flucht- und Rettungsplänen vertraut zu machen und diese Informationen auch an die Mitreisenden weiterzugeben.

8. Gewährleistung, Ausschluss Frist
Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sind Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich unserer Vertretung vor Ort telefonisch oder persönlich (Rezeptionen „Hotel Bootshaus“ oder „Hotel Nautimar“ in der Hafenstraße oder im „Aparthotel“ in der Strandstr. 23) anzuzeigen. Für den Fall des Vorliegens eines erheblichen Mangels, für den wir vertraglich einzustehen haben, sind Sie berechtigt, uns eine Frist zur Behebung zu stellen. Sie sind verpflichtet, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung, dem Vermietungsbüro oder unter o. g. Anschrift geltend zu machen.

9. Rücktritt des Vermieters
Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten vorliegt. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objektes oder sollten Haustiere in Objekte eingebracht werden, die nicht gestattet wurde.

10. Sonstiges, Verjährung
Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Eine Abtretung aller Ansprüche Ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausgeschlossen.

11. Kurabgabe
Kurabgabebeträge sind im Reisepreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt ist eine Kurabgabe lt. Satzung der Gemeinde Büsum zu entrichten. Die Beträge der Kurabgabe können auch nach Vertragsabschluss geändert werden, sollte zwischenzeitlich eine neue Satzung über die Kurabgabe seitens der Gemeinde Büsum beschlossen werden.

12. Datenschutz
Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

13 Schlussbestimmungen

13 a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

13 b) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Vermieters.

10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 06.2025